Zuständig:
Frau Axtner Erdgeschoss, Zimmer 01 Tel. 08134/ 93 08 -12
Kontaktformular
|
|
Frau Winterholler Erdgeschoss, Zimmer 01 Tel. 08134/ 93 08 -11
Kontaktformular
|
|
 |
|
Ein Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kann direkt beim Einwohnermeldeamt in folgenden Fällen gestellt werden:
- Wenn Sie nicht möchten, dass die Gemeinde bei Ihrem Geburtstag oder Ihrem Ehejubiläum dieses Ereignis sowie weitere Informationen wie beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift veröffentlicht und an Presse und Rundfunk weitergibt, so können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
- Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den sechs Monaten vor einer Wahl eine Gruppenauskunft (z.B. die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind) aus dem Melderegister beantragen. Die Datenweitergabe ist ausgeschlossen, wenn Sie zuvor gegenüber der Gemeinde der Weitergabe widersprochen haben. Es ist keine Begründung erforderlich.
- Wenn Sie nicht möchten, dass Informationen zur Erstellung von Einwohnerbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken weitergegeben werden, können Sie ebenfalls widersprechen. Es ist keine Begründung erforderlich.
- Einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad und Anschriften) können unter bestimmten Voraussetzungen auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Wenn Sie dies nicht möchten, so können Sie ebenfalls widersprechen. Es ist keine Begründung erforderlich.
- Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Daten einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt, der Sie nicht angehören, so kann der Datenübermittlung widersprochen werden.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 1485235 OdelzhausenTel. 08134/ 93 08 -0Fax 08134/ 93 08 -44
Parteiverkehr:
|
Vormittag |
Nachmittag |
Montag |
8:00 – 12:00 Uhr |
|
Dienstag |
8:00 – 12:00 Uhr |
|
Mittwoch |
8:00 – 12:00 Uhr |
|
Donnerstag
|
8:00 – 12:00 Uhr |
15:00 – 18:00 Uhr |
Freitag |
8:00 – 12:00 Uhr |
|
gerne nach vorheriger Terminvereinbarung auch
vor 08:00 Uhr und nach 12:00 Uhr
|
Viele Behördengänge jetzt auch online erledigen 
