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Kirchenaustritt

Zuständig:

 Frau Hacke Erdgeschoss, Zimmer 03    Tel. 08134/ 93 08 -30

 Kontaktformular

           Frau Winterholler Erdgeschoss, Zimmer 03    Tel. 08134/ 93 08 -22

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AllgemeinesEin Kirchenaustritt will wohlüberlegt sein. Er kann nicht nur allein wegen der Kirchensteuer erfolgen. Vielmehr hat er zur Folge, dass Sie unter Umständen auch kein Taufpate mehr sein können.Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist nur bei Ihrem Wohnsitzstandesamt möglich. Haben Sie mehrere Haupt- bzw. Nebenwohnsitze können Sie zwischen den entsprechenden Standesämtern wählen.

Es gibt zum einen die Möglichkeit persönlich beim Standesamt vorzusprechen und die Erklärung zur Niederschrift abzugeben.

Sie können die Erklärung aber auch schriftlich abgeben. Dafür muss die Erklärung jedoch schriftlich formuliert und die Unterschrift bei einem Notar kostenpflichtig notariell beglaubigt werden. Diese wäre dann wiederum beim Wohnsitzstandesamt einzureichen.Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt (bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Eltern erklären). Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird aus kirchlicher Sicht sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wurde.

Nach dem Austritt

Im Anschluss an den Kirchenaustritt ist es für Sie wichtig, die Lohnsteuerkarte ändern zu lassen. Seit dem 01.01.2011 ist für solche Änderungen ausschließlich Ihr Wohnsitzfinanzamt zuständig. Für die Gemeinden Odelzhausen, Pfaffenhofen a.d. Glonn und Sulzemoos ist das Finanzamt in Dachau zuständig.Für die Änderung müssen Sie mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt gehen. Wer die Karte beim Arbeitgeber abgegeben hat, muss sie zuerst dort anfordern und nach der Änderung dort auch wieder abgeben.Der Kirchenaustritt wird automatisch dem Einwohnermeldeamt, dem Kirchensteueramt und dem Finanzamt mitgeteilt. Darüber hinaus können Sie auch eine gebührenpflichtige Bescheinigung für Ihre Unterlagen erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde oder Familienstammbuch
  • Angaben über Taufort und Taufjahr (falls bekannt)

Gebühren

  • Kirchenaustritt: 25,00 €
  • Bescheinigung über den Kirchenaustritt: 6,00 €

Für den Eintritt in eine Kirche wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarramt der Kirche, in die Sie eintreten möchten.

Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen

Schulstraße 1485235 OdelzhausenTel. 08134/ 93 08 -0Fax 08134/ 93 08 -44


Parteiverkehr:

   Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Mittwoch  8:00 – 12:00 Uhr    
 Donnerstag 
 8:00 – 12:00 Uhr    16:00 – 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 – 12:00 Uhr