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Straßenverkehrsordnung, Baustellen

Zuständig:

 Frau Bübl Obergeschoss, Zimmer 10    Tel. 08134/ 93 08 -17

 Kontaktformular

Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle.Für die Sicherungsmaßnahme „Beschilderung“ ist vor dem Beginn solcher Arbeiten von der für die Baustelle verantwortliche Unternehmer eine Anordnung darüber einholen, wie die Baustelle vor allem mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Weiterhin sind die Unternehmer verpflichtet, diese Anordnungen zu befolgen und, soweit der Betrieb von Lichtzeichenanlagen angeordnet ist, diese zu bedienen.

Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen

Schulstraße 1485235 OdelzhausenTel. 08134/ 93 08 -0Fax 08134/ 93 08 -44


Parteiverkehr:

   Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Mittwoch  8:00 – 12:00 Uhr    
 Donnerstag 
 8:00 – 12:00 Uhr    15:00 – 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 – 12:00 Uhr    
 gerne nach vorheriger Terminvereinbarung auch

 vor 08:00 Uhr und nach 12:00 Uhr  

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