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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft und Teilnahme am Schießen:

Am Schießen können Jugendliche bereits ab 12 Jahren teilnehmen. Hierfür benötigen sie die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Für Jugendliche im Alter von 10 und 11 Jahren müssen der Verein und die Eltern zusammen beim Landratsamt eine Sondergenehmigung beantragen, die im Regelfall anstandslos erteilt wird. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft beim Verein und die daraus resultierende Sportversicherung.

Für weitere Fragen stehen der Schützenmeister Franz Wagenpfeil (( 08135 / 1689) und der Jugendleiter Franz Kronschnabl (( 08135 / 991822) gerne zur Verfügung.