Zuständig: Im Antrag auf Fahrerlaubnis wird die Hauptwohnung von der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen bestätigt.
Gebühr 5,00 €
HINWEIS
Alle weiteren Schritte werden durch das Landratsamt durchgeführt.
Sinnvoll ist eine Anmeldung unter Ausschöpfung gesetzlich geregelter Fristen. Diese Regelung besagt, dass eine Anmeldung zur Ausbildung ein halbes Jahr vor Erreichen des gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von Fahrzeugen der gewünschten Fahrerlaubnisklasse möglich ist.
Für MOFA
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14 ½ Jahre
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Für Moped‘s und Kleinkrafträder
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15 ½ Jahre
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Leichtkraftrad (100km/h)
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17 ½ Jahre
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Motorrad ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg
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24 ½ Jahre
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Für Auto
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17 ½ Jahre
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Für Auto (Führerschein mit 17)
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16 ½ Jahre
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Benötigte Unterlagen
- Passbild
- Sehtest
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Bearbeitungsgebühr
. Im Fahrerlaubnisantrag wird dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt welche Fahrerlaubnisklassen man erwerben möchte. Falls eine Doppelklasse(z. B. Auto und Motorrad) erworben werden soll, ist es sinnvoll beide Klassen auf einem Antrag zu erfassen, da dann nur einmal die Gebühr entrichtet werden muss. Nach Prüfung des Antrages wird der Führerschein gemäß den Daten im Antrag in der Bundesdruckerei hergestellt und dem Straßenverkehrsamt zur Weiterleitung an die Prüfstelle (TÜV) zugesandt. Der Fahrprüfer händigt den Führerschein dann nach bestandener Prüfung aus.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 1485235 OdelzhausenTel. 08134/ 93 08 -0Fax 08134/ 93 08 -44
Parteiverkehr:
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Vormittag |
Nachmittag |
Montag |
8:00 – 12:00 Uhr |
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Dienstag |
8:00 – 12:00 Uhr |
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Mittwoch |
8:00 – 12:00 Uhr |
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Donnerstag
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8:00 – 12:00 Uhr |
16:00 – 18:00 Uhr |
Freitag |
8:00 – 12:00 Uhr |
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