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Fahrerlaubnisantrag

  
Zuständig: Im Antrag auf Fahrerlaubnis wird die Hauptwohnung von der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen bestätigt.

Gebühr 5,00 €

HINWEIS

Alle weiteren Schritte werden durch das Landratsamt durchgeführt.

Sinnvoll ist eine Anmeldung unter Ausschöpfung gesetzlich geregelter Fristen. Diese Regelung besagt, dass eine Anmeldung zur Ausbildung ein halbes Jahr vor Erreichen des gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von Fahrzeugen der gewünschten Fahrerlaubnisklasse möglich ist.

Für MOFA

14 ½ Jahre

Für Moped‘s und Kleinkrafträder

15 ½ Jahre

Leichtkraftrad (100km/h)

17 ½ Jahre

Motorrad ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

24 ½ Jahre

Für Auto

17 ½ Jahre

Für Auto (Führerschein mit 17)

16 ½ Jahre

Benötigte Unterlagen

  • Passbild
  • Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Bearbeitungsgebühr

. Im Fahrerlaubnisantrag wird dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt welche Fahrerlaubnisklassen man erwerben möchte. Falls eine Doppelklasse(z. B. Auto und Motorrad) erworben werden soll, ist es sinnvoll beide Klassen auf einem Antrag zu erfassen, da dann nur einmal die Gebühr entrichtet werden muss. Nach Prüfung des Antrages wird der Führerschein gemäß den Daten im Antrag in der Bundesdruckerei hergestellt und dem Straßenverkehrsamt zur Weiterleitung an die Prüfstelle (TÜV) zugesandt. Der Fahrprüfer händigt den Führerschein dann nach bestandener Prüfung aus.

Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen

Schulstraße 1485235 OdelzhausenTel. 08134/ 93 08 -0Fax 08134/ 93 08 -44


Parteiverkehr:

   Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Mittwoch  8:00 – 12:00 Uhr    
 Donnerstag 
 8:00 – 12:00 Uhr    16:00 – 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 – 12:00 Uhr    

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