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Personalausweis

Zuständig:

 Frau Axtner  Erdgeschoss, Zimmer 01     Tel. 08134/ 93 08 -12

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      Frau Winterholler  Erdgeschoss, Zimmer 01     Tel. 08134/ 93 08 -11

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Falls Ihr alter Personalausweis abläuft, bekommen Sie seit 01.11.2010 auf Antrag automatisch den neuen Personalausweis. Alte Personalausweise, die vor dem 31.10.2010 beantragt werden, behalten Ihre 10-jahrige Gültigkeit.

Was ist neu?

Der neue elektronische Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Checkkartenformat mit Chip und biometrischem Lichtbild.

Folgende 3 Funktionen können Sie zusätzlich nutzen. Diese Möglichkeiten sind freiwillig, und Sie entscheiden selbst durch ankreuzen, ob Sie dies möchten.

1. Funktion – Der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion)

Im Personalausweis werden obligatorisch die Daten des Inhabers gespeichert. Diese Daten können mit Hilfe eines Lesegeräts, der erforderlichen Software und einer PIN Nr. vom Computer zuhause über das Internet übertragen werden. Auf diese Weise kann die eigene Identität nachgewiesen werden, ohne ständig auf wechselnde PIN, TAN und Passwörter oder das Post-Ident-Verfahren zurückgreifen zu müssen. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf. Mit einer schriftlichen Erklärung entscheiden Sie sich bei Abholung Ihres Personalausweises, ob Sie die e-ID-Funktion nutzen möchten. Wenn Sie diese Funktion nicht nutzen möchten wird die Funktion ausgeschaltet. Bei Personen die zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht 15 Jahre und 9 Monate alt sind, wird die Funktion generell ausgeschaltet. Ein deaktivierter / ausgeschalteter Identitätsnachweis kann auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit auf Antrag aktiviert / eingeschaltet werden. Umgekehrt ist das deaktivieren der Funktion auch möglich. Eine spätere Aktivierung wird mit 6,00 € berechnet.

2. Funktion – Digitales Unterschreiben mit der elektronischen Signatur

Diese Funktion macht es dem Personalausweisinhaber möglich, digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben. Im Rahmen von Vertragsabschlüssen müssen oft Erklärungen abgegeben werden, die die Schriftform – also eine eigenhändige Unterschrift – erfordern. Dies gilt beispielsweise bei bestimmten Miet-, Versicherungs- oder Darlehensverträgen, für Vollmachten und andere Willenserklärungen.

Voraussetzung zur Nutzung:

  • die elektronische Identitätsnachweisfunktion (eID-Funktion) muss aktiviert sein
  • das Signaturzertifikat von einem akkreditierten Trustcenter

3. Funktion – Hoheitliches Ausweisen mit der Biometriefunktion Wie beim Europäischen Reisepass (ePass) kann der Chip des neuen Personalausweises neben den persönlichen Daten und dem biometrischen Foto auch Fingerabdrücke als biometrisches Merkmal speichern. Diese Funktion kommt nur bei hoheitlichen Kontrollen an Grenzen und im Inland zum Einsatz. Ein beispiel hierfür ist die Ausweiskontrolle durch die Polizei. Bereits bei der Antragsstellung Ihres Personalausweises entscheiden Sie sich mit einer schriftlichen Erklärung, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises gespeichert werden sollen. Wenn Sie die Funktion nutzen möchten, werden Ihre Fingerabdrücke bei Beantragung aufgenommen. Entscheiden Sie sich gegen die Nutzung des Fingerabdrucks als Biometrisches Merkmal, wird kein Fingerabdruck abgegeben. In der Datenbank der Stadt/Gemeinde wird ausschließlich die Aushändigung vermerkt. Abgegebene Fingerabdrücke werden nicht gespeichert, sie werden automatisch bei der Abholung gelöscht.

Beantragung

Grundsätzlich gilt: Ausweisinhaber ab 16 Jahren persönlich, unter 16 mit einem Sorgeberechtigten. Persönlich mit dem bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Reisepass. Wenn diese nicht oder nicht mehr vorhanden sind, mit Führerschein oder Geburtsurkunde. Bei erstmaliger Ausstellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen bitte immer eine Geburtsurkunde vorlegen!

Sonstige Unterlagen

Passfoto (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit (Biometrisch) bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde

Gebühr

28,80 € bei über 24 Jahren ansonsten 22,80 €

Änderungen

Nur beim Wohnort und der Wohnung möglich Bei Namensänderungen (z.B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Personalausweis beantragt werden!

HINWEIS

Sollten Sie innerhalb der Bearbeitungszeit dringend einen Ausweis brauchen, müssten Sie sich zusätzlich zum endgültigen Personalausweis einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen.

Vorläufiger Personalausweis

  • sofortige Ausstellung und Aushändigung
  • gültigkeitsdauer höchstens 3 Monate
  • Lichtbild aus neuester Zeit (Biometrisch)
  • nur im Zusammenhang mit der Ausstellung eines regulären Personalausweises
  • Gebühr 10,00 €

Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen

Schulstraße 1485235 OdelzhausenTel. 08134/ 93 08 -0Fax 08134/ 93 08 -44


Parteiverkehr:

   Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 – 12:00 Uhr    
 Mittwoch  8:00 – 12:00 Uhr    
 Donnerstag 
 8:00 – 12:00 Uhr    15:00 – 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 – 12:00 Uhr    
 gerne nach vorheriger Terminvereinbarung auch

 vor 08:00 Uhr und nach 12:00 Uhr