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Bürgerservice Online

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Verwaltung vereinfachenUnser Bürgerervice Online bietet Ihnen die Möglichkeit, sich außerhalb der Öffnungszeiten zu informieren, um beispielsweise Anträge vorzubereiten oder Abfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Ausweises zu machen.Wir bauen den Online-Service kontinuierlich aus, um Ihnen Behördengänge – soweit möglich – ganz zu ersparen und die Verwaltungsangelegenheiten zu vereinfachen.

Melderegisterauskunft

Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Diese Auskunft wird nach dem jeweils gültigen Landesrecht erteilt und ist kostenpflichtig. Die Gebühr für eine Online-Auskunft beträgt 8,00 €. (weitere Informationen)

Beantragung einer Meldebescheinigung

Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Meldebescheinigung beantragen.

Die Gebühr für die Beantragung einer Meldebescheinigung beträgt 5,00 €. (weitere Informationen)

Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung

Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen (z.B. zur Vorlage bei der Anmeldung zur Eheschließung).

Die Gebühr für die Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 €. (weitere Informationen)

Statusabfrage Personalausweis – Reisepass

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweisdokumentes verfolgen.HINWEIS: Bitte bringen Sie zur Abholung Ihr altes Ausweisdokument mit, nur dann können wir Ihnen das neue Dokument aushändigen!

Kinderreisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (früher Kinderausweis), ermöglicht es Ihnen auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zu erstellen und auszudrucken. Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 €.

Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Unterschrift des zweiten Elternteils vorab geleistet werden kann. Das erspart Ihnen u.U. einen zweiten Gang zum Rathaus. (weitere Informationen)

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Mit dieser Anwendung können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, den Verlust eines Personaldokumentes der Passbehörde mitteilen.Die Meldung zum Verlust eines Ausweisdokumentes ist gebührenfrei.

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. (weitere Informationen)

Wiederauffinden eines Passes oder Personalausweises

Mit dieser Anwendung können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, eine Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes der Passbehörde mitteilen.

Die Meldung zur Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes ist gebührenfrei. (weitere Informationen)

Voranmeldung eines Umzuges

Sie können hier Ihren Umzug innerhalb einer Gemeinde voranmelden und sich das Umzugsformular erstellen.Drucken Sie das Umzugsformular nach dem Senden der Daten aus und bringen Sie es ebenso wie die Personalausweise der umziehenden Personen in das Einwohnermeldeamt mit.

Voranmeldung eines Zuzuges

Sie möchten Ihren Zuzug voranmelden? Sie können mit dieser Funktion entsprechend den Vorgaben Ihre Daten eingeben.Wir benötigen jedoch Ihre rechtsverbindliche Unterschrift, um die Ummeldung zu registrieren. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie dadurch den Behördengang schneller erledigen.Mitzubringende Unterlagen:1. Ihre gültigen Ausweisdokumente,

2. Ausweisdokumente aller mitziehenden Familienmitglieder (weitere Informationen)

Führungszeugnis

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann nur entfallen, wenn ein plausibler Verhinderungsgrund wie z. B. längere Erkrankung vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben.

Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 €. (weitere Informationen)

Gewerbezentralregisterauskunft

Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Antragstellung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann nur entfallen, wenn ein plausibler Verhinderungsgrund wie z. B. längere Erkrankung vorliegt. Der Grund ist beim Online-Antrag anzugeben.

Die Gebühr für die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 €. (weitere Informationen)

Beantragung von Übermittlungssperren

Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Übermittlungsperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.

Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei. (weitere Informationen)

Beantragung einer Auskunftssperre

Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, die Einrichtung einer Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz beantragen.Für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist die Gefahr für Leib und Leben stichhaltig (mit entsprechenden Nachweisen) zu begründen.Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Einzugsermächtigung

Nutzen Sie den bequemen Bankeinzug, indem Sie unserer Kasse eine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Die Abgaben werden von Ihrem Konto abgebucht, Sie brauchen sich nicht um die rechtzeitige Bezahlung zu kümmern. (weitere Informationen)